Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 1 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für 152 Sendeanlagen auf MUX A und für 16 auf MUX B erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.