Über Anzeige des Vereins Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 03.02.2012, KOA 2.130/12-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio Maria“ über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, wird gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 03.04.2018 das Programm „Radio Maria Österreich“ über folgende Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird:
im Standard DAB+ über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G