Über Anzeige des Vereins Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 03.02.2012, KOA 2.130/12-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio Maria“ über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, wird gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 03.04.2018 das Programm „Radio Maria Österreich“ über folgende Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird:
im Standard DAB+ über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF