Der A GmbH & Co KG wird gemäß § 35 Abs. 12 KOG die Entrichtung des Finanzierungsbeitrags zur Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH und der KommAustria für das dritte und vierte Quartal 2011 in der Höhe von jeweils netto EUR, zuzüglich 20% USt, brutto daher jeweils EUR, sowie netto EUR, zuzüglich 20% USt, brutto daher EUR aus der Schlussabrechnung des Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2010, abzüglich der sich aus der Schlussabrechnung für das Jahr 2011 ergebenen Gutschrift in Höhe von netto EUR , zuzüglich 20% USt, brutto daher EUR, sohin insgesamt in der Höhe von brutto EUR, vorgeschrieben und weiters aufgetragen, den genannten Gesamtbruttobetrag binnen 14 Tagen auf das Konto der RTR-GmbH, IBAN: AT932011129231280909, BIC: GIBAATWWXXX, Verwendungszweck: „KOA 5.002/13-001“, zu entrichten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Formatierung entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G