Die KommAustria hat das Begehren von „Die Weißen“ auf „Richtigstellung im ORF“ sowie auf „Chance auf persönliche Richtigstellung (…) durch ein Interview“ jeweils „noch rechtzeitig vor dem Nationalratswahltermin am 15. Oktober 2017“ gemäß § 36 Abs. 1 iVm § 37 Abs. 1, 3 und 4 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.