Die KommAustria hat das Begehren von „Die Weißen“ auf „Richtigstellung im ORF“ sowie auf „Chance auf persönliche Richtigstellung (…) durch ein Interview“ jeweils „noch rechtzeitig vor dem Nationalratswahltermin am 15. Oktober 2017“ gemäß § 36 Abs. 1 iVm § 37 Abs. 1, 3 und 4 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G