Die KommAustria hat das Begehren von „Die Weißen“ auf „Richtigstellung im ORF“ sowie auf „Chance auf persönliche Richtigstellung (…) durch ein Interview“ jeweils „noch rechtzeitig vor dem Nationalratswahltermin am 15. Oktober 2017“ gemäß § 36 Abs. 1 iVm § 37 Abs. 1, 3 und 4 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“