Mit Bescheid vom 14.11.2012, KOA 11.500/12-016, hat die KommAustria eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk wegen des Austauschs der ORF Digital-Sat-Karte und Vorschreibung einer Gebühr von EUR 14,90 wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G iVm § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G