Mit Bescheid vom 14.11.2012, KOA 11.500/12-016, hat die KommAustria eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk wegen des Austauschs der ORF Digital-Sat-Karte und Vorschreibung einer Gebühr von EUR 14,90 wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G iVm § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen