• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    14.11.2012
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 11.500/12-016

Zurückweisung einer Beschwerde nach dem ORF-G

Mit Bescheid vom 14.11.2012, KOA 11.500/12-016, hat die  KommAustria eine Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk wegen des Austauschs der ORF Digital-Sat-Karte und Vorschreibung einer Gebühr von EUR 14,90 wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G iVm § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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