Die KommAustria hat der Privatfernsehen GmbH (LT 1) gemäß § 22 Abs. 1 PrTV-G für die Dauer vom 04.06.2007 bis zum 03.06.2008 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „LINZ 2 (Freinberg) Kanal 41“ zur versuchsweisen digitalen terrestrischen Verbreitung (anstelle der analogen Verbreitung) des in der analogen Zulassung genehmigten Programms erteilt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Mit Bescheid vom 26.06.2007, KOA 4.310/07-006 wurde die Bewilligung abgeändert, sodass ab 27.06.2007 die Ausstrahlung vom Standort LINZ 1 (Lichtenberg) erfolgt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G