Die KommAustria hat der Privatfernsehen GmbH (LT 1) gemäß § 22 Abs. 1 PrTV-G für die Dauer vom 04.06.2007 bis zum 03.06.2008 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „LINZ 2 (Freinberg) Kanal 41“ zur versuchsweisen digitalen terrestrischen Verbreitung (anstelle der analogen Verbreitung) des in der analogen Zulassung genehmigten Programms erteilt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Mit Bescheid vom 26.06.2007, KOA 4.310/07-006 wurde die Bewilligung abgeändert, sodass ab 27.06.2007 die Ausstrahlung vom Standort LINZ 1 (Lichtenberg) erfolgt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“