Über Anzeige der BOHMANN Druck und Verlag - Gesellschaft m.b.H. & Co KG., Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.01.2012, KOA 2.135/12-005, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Schau TV“ über den Satelliten ASTRA 1KR, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11244 H, wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass beginnend mit 27.10.2016 an die Stelle der Weiterverbreitung über die Multiplex-Plattform „MUX B (DVB-T2)“ (Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034) die Weiterverbreitung über die Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“ (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001) tritt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“