Die KommAustria hat auf Antrag von Mag. Andreas Troger gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihm als Einzelunternehmer gillout e.U. bereitgestellten Videoportal unter der Internetadresse www.gillout.com auch weiterhin um einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 4 iVm Z 3 AMD-G handelt, der gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G anzeigepflichtig ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes