Der Verein "Mehrsprachiges Offenes Radio MORA & Partner" GmbH wurde die Übertragungskapazität "Jennersdorf 96,6 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1 PrR-G zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes "nördliches und mittleres Burgenland, Bezirk Oberwart und Teile des Bezirks Güssing" zugeordnet.
In diesem Bescheid hatte die KommAustria eine Abwägung gemäß § 10 Abs 1 Z 4 PrR-G dahingehend vorzunehmen, ob die verfahrensgegenständliche Übertragungskapazität einem bestehenden Versorgungsgebiet zur Erweiterung zuzuordnen oder aber für die Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes heranzuziehen ist, wobei beide Ziele gleichrangig sind. Bei dieser Abwägung waren die Kriterien der Meinungsvielfalt im Verbreitungsgebiet, die Bevölkerungsdichte, die Wirtschaftlichkeit der Hörfunkveranstaltung sowie plitische, soziale und kulturelle Zusammenhänge zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Entscheidung war aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des sozialen, politischen sowie kulturellen Zusammenhangs einer Erweiterung der Vorzug zu geben.
Diese Zuordnung ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen