Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 Übertragungskapazitäten „MISTELBACH (Silo) 90,5 MHz“ und „HORNSBURG 91,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.701/11-007, zugeteilten Versorgungsgebiets „Wien 104,2 MHz“ zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Bundeshauptstadt Wien sowie teilweise die Bezirke Wien-Umgebung, Mödling, Eisenstadt Umgebung, Baden, Korneuburg, Gänserndorf sowie Mistelbach, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"