Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 Übertragungskapazitäten „MISTELBACH (Silo) 90,5 MHz“ und „HORNSBURG 91,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.701/11-007, zugeteilten Versorgungsgebiets „Wien 104,2 MHz“ zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Bundeshauptstadt Wien sowie teilweise die Bezirke Wien-Umgebung, Mödling, Eisenstadt Umgebung, Baden, Korneuburg, Gänserndorf sowie Mistelbach, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“