Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 Übertragungskapazitäten „MISTELBACH (Silo) 90,5 MHz“ und „HORNSBURG 91,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.701/11-007, zugeteilten Versorgungsgebiets „Wien 104,2 MHz“ zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Bundeshauptstadt Wien sowie teilweise die Bezirke Wien-Umgebung, Mödling, Eisenstadt Umgebung, Baden, Korneuburg, Gänserndorf sowie Mistelbach, soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G