Aufgrund des vom ORF im Zeitraum vom 01.02.2013 bis zum 21.02.2013 bereitgestellten eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebotes zur Ski-Weltmeisterschaft in Schladming in Form einer Software-Applikation für iOS- und Android-Geräte („mobile App“), das gemäß dem rechtskräftigen Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 11.11.2013, GZ 611.812/0001 BKS/2013, als die Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags überschreitend anzusehen ist, wurde gemäß § 38a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 1 letzter Satz ORF-G die Abschöpfung von Einnahmen aus Programmentgelt bzw. diesen gleichzuhaltenden Mitteln in der Höhe von EUR 140.930,84 angeordnet.
Die Beschwerde des ORF wurde mit Erkenntnis des BVwG vom 10.08.2017, W249 2014641-1/15E, als unbegründet abgewiesen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G