Über Antrag der APCS Power Clearing and Settlement AG wird gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG i.V.m. § 56 AVG) festgestellt, dass die APCS Power Clearing and Settlement AG den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.