Die Anzeige der Energienetze Steiermark Steiermark GmbH (FN 242892 w) vom 21.06.2017 betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCMsocx47y4b8cPVEHhmPSxA abrufbaren YouTube-Kanal „Energienetze Steiermark“ wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G