Die Anzeige der Energienetze Steiermark Steiermark GmbH (FN 242892 w) vom 21.06.2017 betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCMsocx47y4b8cPVEHhmPSxA abrufbaren YouTube-Kanal „Energienetze Steiermark“ wird gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen