• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.06.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 1.463/15-004

Straferkenntnis wegen unterlassener Anzeige einer Eigentumsänderung

Die Beschuldigte hat es im Zeitraum von von 1.) 12.03.2014 und 2.) 19.03.2014 bis jeweils zum 04.09.2014 in Friedrichgasse 27, 8010 Graz, als gemäß § 9 Abs. 2 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliche bestellte Beauftragte der Soundportal Graz GmbH es unterlassen,

1.) als Antragsteller in einem laufenden Zulassungsverfahren im Zeitraum vom 12.03.2014 bis 04.09.2014 sowie
2.) im Zeitraum von 19.03.2014 bis 04.09.2014
der Regulierungsbehörde anzuzeigen, dass der Medienprojektverein Steiermark als vormaliger Alleingesellschafter der Soundportal Graz GmbH sämtliche Gesellschaftsanteile an Mag. Werner Kiegerl (zu 49 %), A (zu 16 %), Dietmar Tschmelak (zu 26 %) und Rainer Leitz (9 %) abgetreten hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Straferkenntnisses entspricht nicht dem Original.

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