Der TIV KABEL-FERNSEHGESELLSCHAFT m.b.H. wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1G, 19,2° Ost, verbreiteten Sparten-Fernsehprogramms ("goTV") für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt.
Das Programm ist ein 24-stündiges Spartenprogramm mit Schwerpunkt in den Bereichen Musik und Freizeitinformationen, wie Kino, Sport, Konzerte und Computerspiele, für die Zielgruppe der 14 bis 25-Jährigen.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes