Der TIV KABEL-FERNSEHGESELLSCHAFT m.b.H. wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1G, 19,2° Ost, verbreiteten Sparten-Fernsehprogramms ("goTV") für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt.
Das Programm ist ein 24-stündiges Spartenprogramm mit Schwerpunkt in den Bereichen Musik und Freizeitinformationen, wie Kino, Sport, Konzerte und Computerspiele, für die Zielgruppe der 14 bis 25-Jährigen.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“