Die Beschwerde von A vom 16.09.2016, betreffend die im Fernsehprogramm ORF 2 am 10.09.2016 ab ca. 17:05 Uhr ausgestrahlte Sendung „Bewusst gesund – Das Magazin“, wird gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides kann vom Original abweichen.