Der LT1 Privatfernsehen GmbH wird gemäß § 63 Abs. 1 und 4 AMD-G aufgrund der mit Bescheiden der KommAustria vom 29.04.2014, KOA 1.960/14-313, sowie vom 10.04.2015, KOA 1.960/15-108, festgestellten wiederholten Verletzungen der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G aufgetragen, bis zum 31.12.2015 Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die LT1 Privatfernsehen GmbH ihren Aktualisierungspflichten gegenüber der KommAustria regelmäßig und pünktlich nachkommt, und der KommAustria darüber zu berichten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen