Auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003, die mit Bescheid der KommAustria vom 09.05.2014, KOA 1.466/14-002, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „KNITTELFELD (Eiglerhöhe) 105,1 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung auf den Standort „KNITTELFELD 3 (Tremmelberg) 105,1 MHz“ gemäß den in der Beilage zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.