Spruch:
Die KommAustria hat derAlpenfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 20.03.2017 bis zum 10.04.2017 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Art Austria Kunstmesse 2017“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.