• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    07.08.2015
  • Unterkategorie
    Versuchsabstrahlungen
  • Partei(en)
    Livetunes Network GmbH
  • GZ
    KOA 1.193/15-033

Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung von Versuchsabstrahlungen

Der Livetunes Network GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von 12.08.2015, 14:00 Uhr, bis 14.08.2015, 14:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 102,1 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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