Der Red Bull Media House GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) für die Dauer vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Servus TV“ mit dem Programmfenster „Red Bull TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 29.03.2012, KOA 4.310/12-001, zugeordnete Übertragungskapazität „Wien Kanal 60“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“