Über Antrag der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Satellitenfernsehprogramms "Fashion TV" dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr sowohl in SD als auch in HD und über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13D, 13° Ost, Polarisation horiziontal, Transponder 117, Frequenz 10.853 MHz, verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G