Über Antrag der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Satellitenfernsehprogramms "Fashion TV" dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr sowohl in SD als auch in HD und über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13D, 13° Ost, Polarisation horiziontal, Transponder 117, Frequenz 10.853 MHz, verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G