Über Antrag der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Satellitenfernsehprogramms "Fashion TV" dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr sowohl in SD als auch in HD und über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13D, 13° Ost, Polarisation horiziontal, Transponder 117, Frequenz 10.853 MHz, verbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes