Der Antrag der Stadtwerke Judenburg AG vom 12.02.2016 betreffend die Änderung des Programmbouquets für die terrestrische Multiplex-Plattform MUX-C Region Mur-, Mürztal 1 wird gemäß § 25 Abs. 6 und Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes