Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. für den Zeitraum von 20.11.2017 bis 21.11.2017 den geänderten Betrieb der Funkanlage „SCHOEPFL (Laaben) 92,6 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G