Der Antrag der Sonalba Privatrundfunk GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehprogrammen vom 21.11.2011 wird gemäß § 4 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz iVm § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 wegen Nichterfüllung des erteilten Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes