Dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich wurde vom 01.09.2002 bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren hinsichtlich der Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Bezirk Hollabrunn", längstens jedoch bis zum 31.08.2003, die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Programm ("GymRadio") umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein freies, multikulturelles Jugendprogramm welches in mehrere Sendeflächen mit den Inhalten Musik, Lokalinformation, Sozialservice & Jobbörse, Schulmagazin, Sprachkursen und Talk gegliedert ist und zum Teil mehrsprachig moderiert wird, verbreitet wird.
Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G