Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 AMD-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX A erteilt.
KOA_4.200_MUX_A_Ausbau_Tirol_4.pdf
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Beschwerde gegen den ORF