Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „WINDISCHGARSTEN 2 (Wurbauerkogel) 107,7 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 07.08.2018, KOA 1.381/18-014, zugeteilten Versorgungsgebietes „Kirchdorf an der Krems“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen