Mit diesen Bescheiden wurden Anträge auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten BLUDENZ 91,7 MHz (ON 59), FRASTANZ 92,9 MHz (ON 60), GÖTZIS (Kummenberg) 98,6 MHz (ON 61) und BREGENZ 2 (Lauterach) 103,1 MHz (ON 62) abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Der Grund dafür lag jeweils an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender des Österreichischen Rundfunks oder ausländischer Rundfunksender.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G