• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    03.03.2004
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 1.193/04-59 u.a.

Abweisung von Anträgen auf Zuordnung von Übertragungskapazitäten in Vorarlberg mangels technischer Realisierbarkeit

Mit diesen Bescheiden wurden Anträge auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten BLUDENZ 91,7 MHz (ON 59), FRASTANZ 92,9 MHz (ON 60), GÖTZIS (Kummenberg) 98,6 MHz (ON 61) und BREGENZ 2 (Lauterach) 103,1 MHz (ON 62) abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Der Grund dafür lag jeweils an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender des Österreichischen Rundfunks oder ausländischer Rundfunksender.
Die Bescheide sind rechtskräftig.

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