Mit diesen Bescheiden wurden Anträge auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten BLUDENZ 91,7 MHz (ON 59), FRASTANZ 92,9 MHz (ON 60), GÖTZIS (Kummenberg) 98,6 MHz (ON 61) und BREGENZ 2 (Lauterach) 103,1 MHz (ON 62) abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Der Grund dafür lag jeweils an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender des Österreichischen Rundfunks oder ausländischer Rundfunksender.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“