Der Antrag der Privat-Radio Betriebs GmbH vom 15.04.2011 auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des im Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" gesendeten Hörfunkprogramms wurde gemäß § 28a Abs. 3 Z 1 Privatradiogesetz abgewiesen.
Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BKS vom 14.12.2011, GZ 611.115/115/0002-BKS/2011, bestätigt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“