Der Antrag der Privat-Radio Betriebs GmbH vom 15.04.2011 auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des im Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" gesendeten Hörfunkprogramms wurde gemäß § 28a Abs. 3 Z 1 Privatradiogesetz abgewiesen.
Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BKS vom 14.12.2011, GZ 611.115/115/0002-BKS/2011, bestätigt.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen