Mit diesem Bescheid hat die KommAustria gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) der Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH die Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazität Mürzzuschlag (Ganzstein) 104,5 MHz entzogen und die Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der entsprechenden Funkanlage widerrufen, weil die Übertragungskapazität länger als 2 Jahre nicht zur Programmverbreitung genutzt wurde.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“