• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    06.10.2008
  • Partei(en)
    Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.460/08-004

Entzug der Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazität Mürzzuschlag (Ganzstein) 104,5 MHz


Mit diesem Bescheid hat die KommAustria gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) der  Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH die Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazität  Mürzzuschlag (Ganzstein) 104,5 MHz entzogen und die Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der entsprechenden Funkanlage widerrufen, weil die Übertragungskapazität länger als 2 Jahre nicht zur Programmverbreitung genutzt wurde.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen