A hat als als Geschäftsführer der WirtschaftsBlatt Medien GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieses Unternehmens in 1030 Wien, Hainburger Straße 33, zu verantworten, dass dieses es im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 unterlassen hat, bei der Kommunikationsbehörde Austria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich seines Abrufdiensts "www.wirtschaftsblatt.at/home/foto_video/index.do" vorzunehmen.
Die Strafverfügung ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Veröffentlichung entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"