Auf Antrag der Privatradio Arabella GmbH & Co KG, wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 13.12.2010, GZ 611.079/0002-BKS/2010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (VOECKLABRUCK (Hongar) 105,8 MHz), wie im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) ersichtlich, geändert (Standortverlegung auf nunmehr WEYREGG (Gahberg) 105,8 MHz).
Das beiliegende technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“