Auf Antrag der Privatradio Arabella GmbH & Co KG, wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 13.12.2010, GZ 611.079/0002-BKS/2010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (VOECKLABRUCK (Hongar) 105,8 MHz), wie im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) ersichtlich, geändert (Standortverlegung auf nunmehr WEYREGG (Gahberg) 105,8 MHz).
Das beiliegende technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G