Der Regionalradio Tirol GmbH wurde die Übertragungskapazität „PAISSLBERG 2 (Schleichberg ) 96,7 MHz“ antragsgemäß zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet „Tirol“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen