Die KommAustria hat der Radio Osttirol GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „UNTERTILLIACH (Sangerberg) 100,0 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.534/17-007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Osttirol und Oberkärnten“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes