Der Radio Oberland GmbH wurde die Übertragungskapazität "S ANTON (Galzig) 101,8 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Tiroler Oberland" zugeordnet und umfasst das Versorgungsgebiet die Gemeinden der Bezirke Landeck und Imst sowie die Gemeinden des westlichen Teils des Bezirks Innsbruck-Land, soweit diese durch die insgesamt zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen