Die KommAustria hat der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 08.10.2014 bis zum 26.10.2014 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Blickfang Internationale Designmesse 2014“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.