Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 3 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, verbreiteten Hörfunkprogramms „Radio Maria“ für die Dauer von zehn Jahren ab
04. April 2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes