Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 3 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, verbreiteten Hörfunkprogramms „Radio Maria“ für die Dauer von zehn Jahren ab
04. April 2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G