Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B138 - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal, gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“,
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 105,5 MHz“ und
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 107,8 MHz“,
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den 28.11.2016 und 29.11.2016 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen