Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B138 - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal, gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“,
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 105,5 MHz“ und
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 107,8 MHz“,
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den 28.11.2016 und 29.11.2016 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes