Der SevenOne Media Austria GmbH Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 19.10.2007, KOA 4.200/07-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX B“ der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurde gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Verbreitung des bisher über MUX B verbreiteten Programms dahingehend genehmigt, dass dieses ab 30.05.2008 zusätzlich über die Multiplex-Plattform für mobilen terrestrischen Rundfunk „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH (Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 31.03.2008, GZ 611.195/0004-BKS/2008) ausgestrahlt wird.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G