Der SevenOne Media Austria GmbH Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 19.10.2007, KOA 4.200/07-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX B“ der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurde gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Verbreitung des bisher über MUX B verbreiteten Programms dahingehend genehmigt, dass dieses ab 30.05.2008 zusätzlich über die Multiplex-Plattform für mobilen terrestrischen Rundfunk „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH (Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 31.03.2008, GZ 611.195/0004-BKS/2008) ausgestrahlt wird.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“