Die gemäß § 35, § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und b und § 37 iVm § 4 Abs. 5 und 6 sowie § 10 Abs. 5 und 6 ORF-Gesetz eingebrachte Beschwerde wegen Ausstrahlung der Diskussionssendung "Im Zentrum" mit dem Titel "Karl Heinz Grasser - Opfer oder Täter" im Programm ORF 2 am 30.01.2011 ab 22:00 Uhr wird abgewiesen.
Der Bundeskommunkationssenat bestätigte diesen Bescheid mit Bescheid vom 12.10.2011 (BKS 611.940/0001-BKS/2011).
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“