Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Tunnelfunk-Sendeanlagen "Porta Claudia Tunnel" (102,5 MHz - Radio Tirol) und "Porta Claudia Tunnel" (107,4 MHz - Ö3) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.