Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 91,3 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
KOA_1.011-12-028.pdf
Beschwerde gegen den ORF
Verletzung von Werbebestimmungen
Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf