Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 91,3 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
KOA_1.011-12-028.pdf
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Aufhebung eines Bescheids der KommAustria
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes