• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    09.06.2005
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    Sendeanlagen GmbH
  • GZ
    KOA 1.416/05-08

Änderung des genehmigten Programms der Sendeanlagen GmbH - Radiofabrik Salzburg

Auf Antrag der Sendeanlagen GmbH (Radiofabrik Salzburg) wurde gemäß § 28a PrR-G die Änderung des im ursprünglichen Zulassungsbescheid genehmigten Programms genehmigt.
Das genehmigte Programm umfasst nunmehr ein weit überwiegend eigengestaltetes, nicht-kommerzielles 24 Stunden Vollprogramm unter lokaler Bürgerbeteiligung und besonderer Berücksichtigung ethnischer, kultureller und sozialer Minderheiten im Programm. Der überwiegende Teil des moderierten Programms wird von ehrenamtlichen SendungsmacherInnen gestaltet, ansonsten findet Programmaustausch mit anderen nichtkommerziellen Radios statt, wird ein wöchentliches Informationsmagazin und im Rahmen von Projekten (z.B. mit Schulklassen) produzierte Sendungen ausgestrahlt. Das Musikprogramm spiegelt den Geschmack der SendungsmacherInnen wieder und deckt damit ein weites musikalisches Spektrum ab.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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