Der Datamatix Datensysteme GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G, iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für den Zeitraum vom 05.07.2016 bis zum 10.07.2016 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Landesjugendtreffen 2016 des Roten Kreuz Niederösterreich“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.