Der Datamatix Datensysteme GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G, iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für den Zeitraum vom 05.07.2016 bis zum 10.07.2016 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Landesjugendtreffen 2016 des Roten Kreuz Niederösterreich“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G