Dem Medienprojektverein Steiermark (Radio Soundportal) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazität Funkstelle GRATKORN (Sportplatz), Frequenz 102,1 MHz zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Graz 97,9 MHz“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes bleibt unverändert. Innerhalb der Ausschreibungsfrist wurden keine weiteren Anträge auf Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität gestellt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“