Dem Medienprojektverein Steiermark (Radio Soundportal) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazität Funkstelle GRATKORN (Sportplatz), Frequenz 102,1 MHz zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Graz 97,9 MHz“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes bleibt unverändert. Innerhalb der Ausschreibungsfrist wurden keine weiteren Anträge auf Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität gestellt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen