Über Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH vom 25.08.2011, wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG, die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria erteilte Bewilligung (KOA 1.192/11-003 vom 11.04.2011) zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S POELTEN 2 (Schildberg) 96,3 MHz“, dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der Strahlungscharakteristik entsprechend dem beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“