Die KommAustria hat den Antrag des Vereins Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung auf Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk vom 14.06.2012 bis 09.09.2012 gemäß § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“