Die KommAustria hat den Antrag des Vereins Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung auf Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk vom 14.06.2012 bis 09.09.2012 gemäß § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G