Die KommAustria hat den Antrag des Vereins Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung auf Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk vom 14.06.2012 bis 09.09.2012 gemäß § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes