• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    12.06.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 1.960/15-168

Strafverfügung wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G


A hat als Geschäftsführerin der teamworx mediamanagement GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieses Unternehmens in Neustift am Walde 91, 1190 Wien, zu verantworten, dass dieses es im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich seines Abrufdiensts „www.vielgesundheit.at/filme“ vorzunehmen.

Die Strafverfügung ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Strafverfügung entspricht nicht dem Original.

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