Gemäß § 63 Abs. 4 Z 2 iVm § 25 Abs. 5 und § 60 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, wird der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.212/08-001, erteilte Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform für das Versorgungsgebiet "MUX C - Wiener Becken" entzogen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes